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Stiftung der Deutschen Wirtschaft

1. Wer kann sich bewerben? (Ist eine Selbstbewerbung möglich? Spielt die Nationalität eine Rolle? Gibt es eine Semesterobergrenze?)

a) Studienanfänger und Studierende aller Fachrichtungen und Hochschularten. Ausschließlich Selbstbewerbung bei regionalen Vertrauensdozenten. Nationalität: Deutsche und EU-Bürger sowie ausländische Bewerber, wenn sie gemäß BAföG §8 förderberechtigt sind. Einschließlich des aktuellen Semesters, in dem das Assessment Center stattfindet, müssen noch mindestens 4 Semester zu absolvieren sein. Altersgrenze: Bis zum 1. Oktober des entsprechenden Kalenderjahres sollte das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Keine gleichzeitige Förderung durch ein anderes Begabtenförderwerk, das Deutschlandstipendium o. ä.
b) Promovierende bewerben sich direkt bei der Geschäftsstelle. Bewerben können sich deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland zur Promotion zugelassen sind. Bewerbung zu Beginn des Promotionsvorhabens. Keine Altersgrenze.

2. Welche Anforderungen muss man für eine Bewerbung erfüllen? (Besonderer Notendurchschnitt? Besonderes soziales Engagement etc.?)

Noten im oberen Drittel des Leistungsspiegels. A und O ist das ehrenamtliche gesellschaftliche Engagement, das schriftlich nachzuweisen ist.

3. Was wird gefördert?

Alle Studiengänge, aber nur Erststudium (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen). Promotion.

4. Wie lange erfolgt eine Förderung und wie sieht es mit einer Anschlussförderung aus?

a) Mindestens 4 Semester. Anschlussförderung im Master im unmittelbaren Anschluss an das Bachelorstudium möglich.
b) Maximale Promotionsförderung: 36 Monate.

5. Wie sieht die Auslandförderung konkret aus?

Zuschläge zum Stipendium, Übernahme von Auslandsstudiengebühren, Reisekostenzuschuss, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Übernahme von Sprachkurs- und Councilgebühren.

6. Welche Verpflichtungen geht der Stipendiat ein?

Aktive Mitarbeit in Stipendiatengruppe, Teilnahme an Gruppentreffen, Besuch mindestens einer zertifikatsrelevanten Veranstaltung pro Jahr, Semesterbericht mit Notenübersicht und Immatrikulationsbescheinigung.

7. Gibt es spezielle Bewerbungsfristen, die zu beachten sind?

Auswahlverfahren einmal jährlich. Bewerbungsfrist i. d. R. im Mai, Assessment Center im Herbst des Jahres.

8. Welche speziellen Fördermöglichkeiten gibt es für Doktoranden?

Spezielle Veranstaltungsangebote für Promovierende sowie besondere finanzielle Leistungen wie Forschungskostenpauschale, ggf. Familienzuschläge, Kinderbetreuungspauschale.

9. Was zeichnet Ihre Stiftung besonders aus und was bietet Ihre Stiftung, das die anderen Stiftungen nicht bieten?

Viele Praxisbezüge und Kontaktmöglichkeiten zu Unternehmen, spezielles Stipendienprogramm für Lehramtsstudierende, Gründerbildungsprogramm Herausforderung Unternehmertum mit Möglichkeiten zum unternehmerischen Ausprobieren.

 

Internetseite: www.sdw.org

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