Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
1. Wer kann sich bewerben? (Ist eine Selbstbewerbung möglich? Spielt die Nationalität eine Rolle? Gibt es eine Semesterobergrenze?)Grundförderung: Es gibt einerseits die Selbstbewerbung über das Online-Bewerber-Portal als auch das Vorschlagsrecht der Evangelischen und Ökumenischen Schulen, der Vertrauensdozenten und der Mitglieder des Promotionsförderausschusses. Dadurch kann der Bewerber die erste Stufe unseres zweistufigen Auswahlsystems überspringen und wird direkt zur Hauptauswahl eingeladen. Grundförderung: Bewerben können sich grundsätzlich alle Personen, die die Voraussetzungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule erfüllen. Staatsbürger, die nicht der Europäischen Union angehören, benötigen allerdings den Nachweis der Förderberechtigung nach §8 BAföG. 2. Welche Anforderungen muss man für eine Bewerbung erfüllen? (Besonderer Notendurchschnitt? Besonderes soziales Engagement etc.?)Grundförderung: Der fachlichen Leistungen spielen zwar eine Rolle, sind aber nicht ausschlaggebend für eine Aufnahme in die Förderung. Besonderes Augenmerk wird auch auf gesellschaftliches Engagement gelegt. Jeder Bewerber muss eine ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der letzten drei Jahre durch ein Gutachten nachweisen. 3. Was wird gefördert?Grundförderung: es gibt keine Spezialisierung auf bestimmte Studiengänge. Gefördert werden grundsätzlich alle Vollzeit-/ Präsenzstudiengänge, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zu einem akademischen Abschluss führen. 4. Wie lange erfolgt eine Förderung und wie sieht es mit einer Anschlussförderung aus?Grundförderung: Die Förderung erstreckt sich auf die gesamte Zeit des Grundstudiums inklusive eines anschlussfähigen Masterstudiums. 5. Wie sieht die Auslandförderung konkret aus?Die meisten Stipendiatinnen und Stipendiaten gehen im Rahmen ihres Studiums für einige Zeit ins Ausland. Das Evangelische Studienwerk ermutigt zu diesem Perspektivenwechsel und beteiligt sich an den Kosten. Die Studierenden lernen im Rahmen von Sprachkursen, Famulaturen, Studienaufenthalten oder Praktika andere Kulturen kennen und erwerben wichtige Qualifikationen. Die Aufenthalte werden mit Vor- und Nachbereitungstreffen begleitet. Zudem können sich Studierende mit Hilfe des Intranets über Auslandsprojekte und Erfahrungen anderer Stipendiatinnen und Stipendiaten informieren. 6. Welche Verpflichtungen geht der Stipendiat ein?Grundförderung: Zu den Pflichten des Stipendiaten/ der Stipendiatin gehören unter anderem:
7. Gibt es spezielle Bewerbungsfristen, die zu beachten sind?Grundförderung: Die Bewerbungsfristen enden am 1. März für eine Förderung ab dem darauffolgenden Wintersemester und am 01. September für eine Förderung ab dem darauffolgenden Sommersemester. 8. Welche speziellen Fördermöglichkeiten gibt es für Doktoranden?Informationen sind unter den folgenden Adressen zu finden:
9. Was zeichnet Ihre Stiftung besonders aus und was bietet Ihre Stiftung, das die anderen Stiftungen nicht bieten?Das Evangelische Studienwerk fördert grundsätzlich alle Studiengänge und ist offen für alle Nationalitäten. Ebenso ist es nicht ausschließlich auf evangelische Bewerber/ Stipendiaten festgelegt. Ein besonderes Ziel des Studienwerks ist die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, aus Nichtakademikerfamilien oder von Studierenden an Fachhochhochschulen. Stipendiatinnen und Stipendiaten werden während der gesamten Förderung intensiv begleitet und können in allen Bereichen des Studienwerks durch Gremien weitreichend mitbestimmen. Diese Mitbestimmung ist ein besonderes Merkmal des Studienwerks ebenso wie die Aufnahme ohne Probezeit. Internetseite: www.evstudienwerk.de |